Anerkennung der Studienleistungen für Studiengang Medizin
Wenn Sie bereits in Deutschland für den Studiengang Humanmedizin immatrikuliert sind oder waren und Ihre bisher erbrachten Leistungen für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester anrechnen lassen möchten, sind wir als Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Ihr Ansprechpartner.
Wir prüfen Ihre Leistungsnachweise und nehmen eine Einstufung in ein Fachsemester vor. Ohne Einstufungsbescheid ist eine Bewerbung im Sachgebiet Einschreibewesen nicht möglich.
Ziel der Einstufung
Das Ziel der Einstufung ist die Ermittlung des Semesters, in dem Sie das Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen ohne Nachholen der Fächer unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der aktuellen Studienordnung für den Studiengang Medizin fortsetzen können.
Sie benötigen keinen Einstufungsbescheid, wenn…
Eine Prüfung Ihrer Leistungen ist nicht erforderlich, wenn Sie
- sich für folgende Semester bewerben möchten:
- für das 1. Fachsemester. Hier erfolgt die Bewerbung und Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung.
- für das 1. klinische Semester (bzw. 5. Fachsemester). Hier ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder die Ladung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich. Das Physikumsäquivalent aus einem Modellstudiengang Medizin ist hiervon ausgenommen.
- für das Praktische Jahr (11. Fachsemester bzw. 7. klinisches Semester). Melden Sie sich diesbezüglich bitte bei Frau Bischoff.
- aus anderen Studiengängen und/oder aus dem Ausland zur Universität Duisburg-Essen wechseln möchten. Hier erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen ausschließlich beim Landesprüfungsamt NRW. Eine ersatzweise Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistung durch uns ist nicht möglich.
Hinweise für Studierende in einem Modellstudiengang
Wir können die Leistungen aus dem Modellstudiengang nur dann anrechnen, wenn Sie eine Bescheinigung über die Äquivalenz von Leistungsnachweisen aus dem Modellstudiengang Medizin für den Regelstudiengang Medizin vorlegen können (s. § 41 Abs. 2 Nr. 8 der Approbationsordnung für Ärzte). Dies gilt auch für das Physikumsäquivalent.
So erhalten Sie einen Einstufungsbescheid
- Bitte wählen Sie - abhängig vom Studienabschnitt - das passende Formular aus.
Download Formular Vorklinik Download Formular Klinik
Füllen Sie es bitte vollständig aus, unterschreiben es eigenhändig und fügen die entsprechenden Bescheinigungen bei.
- Nur offizielle Nachweise der Heimatuniversität werden als Bescheinigungen akzeptiert (keine Screenshots, Notenübersichten aus Studierendenkonten o.ä., Vorlagen unter „Allgemeine Informationen“)
- Die Nachweise müssen gestempelt und unterschrieben sein, es sei denn sie werden maschinell ausgestellt (mit entsprechendem Hinweis).
- Dem Antrag für den klinischen Abschnitt muss eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beigefügt werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen ausreichend aussagekräftig sind. Unvollständige Anträge gehen zu Lasten des Antragsstellenden.
2. Senden Sie die Unterlagen innerhalb der Frist an
Dekanat der Medizinischen Fakultät
- Einstufung Medizin –
Hufelandstr. 55, 45147 Essen
- Nach Prüfung der Unterlagen, wird eine Entscheidung über eine Einstufung getroffen. Das Ergebnis erhalten Sie vorab per Mail und anschließend per Post.
- Diesen Bescheid laden Sie mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bei Ihrer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im Sachgebiet Einschreibewesen der UDE hoch. Bei weiteren Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die SachbearbeiterInnen des Sachgebiets: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemester.php
Fristen für die Beantragung eines Einstufungsbescheids
- vom 15.01. bis 08.03. für die Bewerbung zum jeweiligen Sommersemester
- vom 15.07. bis 08.09. für die Bewerbung zum jeweiligen Wintersemester
Bei Anträgen zur Erstellung eines Einstufungsbescheids, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen eingereicht werden, kann leider nicht gewährleistet werden, dass Ihnen der Einstufungsbescheid rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Online-Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Medizin (Frist hier: Bis zum 15. September für die Bewerbung zum Wintersemester bzw. bis zum 15. März für die Bewerbung zum Sommersemester) vorliegt.
Bitte beachten Sie darüber hinaus Folgendes:
Es gilt das Zustellungsdatum beim Empfänger.
Es werden nur Leistungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erbracht und bescheinigt wurden.
Allgemeine Informationen
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Bitte beachten Sie für den Antrag auf Einstufung in den ersten Abschnitt des Medizinstudiums (Vorklinik), dass wir im Wintersemester nur die Kurse des 3. Semesters und im Sommersemester nur die Kurse des 2. und 4. Semesters anbieten.
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Ohne Einstufungsbescheid ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht möglich (Ausnahmen: s. „Sie benötigen keinen Einstufungsbescheid, wenn…“).
- Die Grundlage für die Einstufung sind die Bescheinigungen nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (ÄApprO 2002):
- Im vorklinischen Abschnitt entweder Bescheinigungen nach Anlage 2 oder die Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach Anlage 2a (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) der ÄApprO
- Im klinischen Abschnitt entweder Bescheinigungen nach Anlage 2 oder die Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach Anlage 2b (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) der ÄApprO
- Aus dem Modellstudiengang Medizin die Bescheinigung über die Äquivalenz von Leistungsnachweisen aus dem Modellstudiengang Medizin für den Regelstudiengang Medizin
- Die Kurse mit den erworbenen Leistungsnachweisen werden im Studiengang Medizin der Universität Duisburg-Essen nicht mehr wiederholt.